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   VG Karlsruhe, 07.09.2016 - 9 K 1677/15   

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https://dejure.org/2016,50481
VG Karlsruhe, 07.09.2016 - 9 K 1677/15 (https://dejure.org/2016,50481)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.2016 - 9 K 1677/15 (https://dejure.org/2016,50481)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 2016 - 9 K 1677/15 (https://dejure.org/2016,50481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Deckelung der nach § 14 Abs 6 BhV BW in besonderen Härtefällen erforderlichen Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe; Unterstützung; Heilfürsorge; Wohnungsfürsorge - Beihilfe; Vollstationäre Pflege; Bemessungssatz; Bemessungssatzerhöhung; Härtefall; Bestimmtheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2016 - 9 K 1677/15
    Mit Schreiben vom 28.11.2014 beantragte der Betreuer der Klägerin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2012 (- 2 C 24.10 -, NVwZ-RR 2012, 899) die Gewährung weiterer Beihilfe zur Vermeidung einer ansonsten drohenden Sozialhilfebedürftigkeit.

    Die nach § 14 Abs. 6 BVO mögliche Erhöhung dieses Bemessungssatzes trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG Rechnung, indem die Vorschrift für den Fall Vorkehrungen trifft, dass der Beihilfeberechtigte aufgrund bestimmter Lebenslagen, die einen erhöhten Bedarf begründen, mit erheblichen Aufwendungen konfrontiert wird, die er aus der Regelalimentation nicht bewältigen kann und auch über eine zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24.10 -, NVwZ-RR 2012, 899).

    Davon ausgehend erstreckt sich der Alimentationsanspruch jedenfalls dann auch auf die Erstattung der beihilferechtlich notwendigen und angemessenen Pflegekosten, die bei stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim anfallen, wenn der Betreffende nicht darauf verwiesen werden kann, er hätte für diesen Fall Eigenfürsorge betreiben müssen (BVerwG, Urteil vom 24.01.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2016 - 9 K 1677/15
    Dies erfüllt jedoch nicht die Anforderungen an eine nachträgliche Klarstellung und Heilung eines Bescheids im Verwaltungsprozess (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.06.2006 - 4 B 32.06 -, NVwZ-RR 2006, 589), zumal dies nicht den hier relevanten Zeitraum betraf.
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 51.08

    Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Anwendungssperre; Nichtanwendung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.09.2016 - 9 K 1677/15
    Diesbezügliche Defizite im Hinblick auf die Alimentationspflicht des Dienstherrn könnten indes nicht durch die Nichtanwendung des § 9 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 BVO kompensiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2011 - 2 C 51.08 -, ZBR 2011, 379).
  • VG Stuttgart, 20.04.2021 - 18 K 7060/19

    Beihilfebemessungssatz für die Beihilfe eines Richters auf Zeit der zugleich

    Dabei ist der unbestimmte Rechtsbegriff des besonderen Härtefalls dahingehend auszulegen, dass den Anforderungen des durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsgrundsatzes und der daraus folgenden Pflicht des Dienstherrn zur Sicherstellung eines amtsangemessenen Lebensunterhalts Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2012 - 2 C 24.10 -, juris Rn. 14 f.; VG Karlsruhe, Urt. v. 07.09.2016 - 9 K 1677/15 -, juris Rn. 20).

    Vom Vorliegen eines besonderen Härtefalls ist deshalb auszugehen, wenn der Beihilfeberechtigte aufgrund bestimmter Lebenslagen, die einen erhöhten Bedarf begründen, mit erheblichen Aufwendungen konfrontiert wird, die er aus der Regelalimentation nicht bewältigen kann und auch über eine zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 07.09.2016, a.a.O. Rn. 20).

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